Sicherheitsschuhe von Orthopädie-Schuhtechnik
Wolfgang Wedl in Niederösterreich

Laut Gesetz gehören Sicherheits- und Berufsschuhe zur persönlichen Schutzausrüstung, auch PSA genannt. Wenn diese Schutzausrüstung nicht eingehalten oder verändert wird, muss der Arbeitgeber mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Das Arbeitsinspektorat führt hierzu auch spezielle Kontrollen in Betrieben und auf Baustellen durch.

Anwendungsbereiche von Sicherheitsschuhen

Grundsätzlich sind alle Arbeitsbereiche betroffen, wo das Tragen eines Sicherheits- oder Berufsschuhes − entsprechend der Risikobeurteilung von Arbeitsplätzen − vorgeschrieben ist und wo der Arbeitnehmer eine orthopädische Einlage oder Schuhzurichtung benötigt. Diese Schuhe müssen einer Baumusterprüfung unterzogen und mit einem CE-Kennzeichen versehen werden.

Sicherheitsschuhe mit orthopädischen Einlagen

Seit April 2012 gilt die ÖNORM Z1259, die die Herstellung und Konformitätsbewertung von individuell gearbeiteten Berufs- und Sicherheitsschuhen regelt. Diese Norm ermöglicht es, dass verschiedene Teile eines Sicherheitsschuhes an die individuellen Bedürfnisse des jeweiligen Trägers angepasst werden.

Nur zertifizierte Orthopädieschuhmacher – wie auch wir von Orthopädie-Schuhtechnik Wolfgang Wedl – dürfen an den baumeistergeprüften Schuhen die entsprechende Zurichtung vornehmen sowie orthopädische Einlagen fertigen.


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Ihr zertifizierter Orthopädieschuhmacher Wolfgang Wedl im Raum Wr. Neustadt, Neunkirchen, Mattersburg und Oberpullendorf